Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet Steinbach
Vorwort des Ortschaftsrates Steinbach zum Fachgutachten „Raumempfindlichkeit in Landschaftsschutzgebieten“ (TU Dresden, 2024)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Pläne zum Ausbau der Windenergie in unserer Region werfen viele Fragen auf – besonders für uns in Steinbach. Das vorliegende Fachgutachten der TU Dresden (im Auftrag des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge) untersucht, welche Flächen in Landschaftsschutzgebieten (LSG) für Windenergieanlagen (WEA) geöffnet werden könnten. Auch die Steinbacher Flur ist betroffen: Das LSG „Friedewald, Moritzburger Teichlandschaft und Lößnitz“ wird in dem Gutachten als „nur mit mittlerer Raumempfindlichkeit“ eingestuft und damit prinzipiell für Windkraftanlagen vorgeschlagen.
Was bedeutet das für Steinbach?
Keine konkreten Baupläne – aber konkrete Gefahr: Aktuell gibt es noch keine öffentlich bekannten, konkreten Planungen für WEA direkt in der Steinbacher Flur. Allerdings wird im Landkreis Meißen und in der Region dringend nach Flächen für den Windkraftausbau gesucht. Steinbach liegt in einem der 35 untersuchten LSG – und damit im Fokus der Planer.
Rechtlicher Druck: Der Regionale Planungsverband muss bis 2027 1,3 % der Regionsfläche als Vorranggebiete für Windenergie ausweisen (bis 2032: 2 %). Da bereits 44 % der Region als LSG geschützt sind, werden nun auch diese Gebiete auf „Öffnungsmöglichkeiten“ geprüft – trotz ihrer besonderen Schutzwürdigkeit für Natur, Landschaftsbild und Erholung.
Steinbachs Landschaft in Gefahr: Das Gutachten schlägt vor, randliche, „gering bis mittel empfindliche“ Flächen in LSG für WEA zu öffnen – darunter auch Gebiete in unserer Gemarkung. Doch selbst „mittlere Raumempfindlichkeit“ bedeutet: Unsere Wälder, Felder und Wiesen, die das Gesicht Steinbachs prägen, könnten durch bis zu 200 Meter hohe Windräder unwiederbringlich verändert werden.
Warum wir uns wehren müssen
Die Argumente gegen Windkraftanlagen in der Steinbacher Flur sind klar:
Zerstörung des Landschaftsbildes: Steinbachs Idylle aus Wäldern, Teichen und Kulturlandschaft ist einzigartig – und kein geeigneter Standort für Industrieanlagen.
Belastung für Anwohner: Lärm, Schlagschatten und Infraschall beeinträchtigen die Lebensqualität. Studien belegen zudem Wertverluste für Immobilien in der Nähe von WEA.
Gefahr für Natur und Artenschutz: Viele Tier- und Pflanzenarten in unseren LSG sind gefährdet. Windräder können Lebensräume zerstören und kollisionsgefährdete Arten (z. B. Fledermäuse, Greifvögel) bedrohen.
Fehlende Akzeptanz: Die Meißner Erklärung gegen Windenergie (unterstützt von Bürgern, Gemeinden und Initiativen im Landkreis) zeigt: Die Bevölkerung lehnt den unkoordinierten Ausbau ab besonders in geschützten Gebieten.
Der Ortschaftsrat Steinbach und Ihr Ortsvorsteher Gerald Bibas sprechen sich klar gegen Windkraftanlagen in unserer Flur aus.
Was können SIE tun? Informieren – Engagieren – Mitgestalten!
Das Gutachten ist kein Beschluss, sondern eine Planungsgrundlage. Jetzt gilt es, unsere Stimme zu erheben! Hier sind Ihre Möglichkeiten:
1. Informieren Sie sich
Offizielle Dokumente: Alle Unterlagen zum Gutachten und zur Regionalplanung finden Sie auf der Homepage des Ortschaftsrates sowie beim Regionalen Planungsverband.
Aktuelle Planungen: Nutzen Sie die Kanäle des Landkreises Meißen (www.landkreis-meissen.de ), um über konkrete Vorhaben auf dem Laufenden zu bleiben.
2. Engagieren Sie sich vor Ort in Ortschaftsratssitzungen: Kommen Sie zu unseren öffentlichen Sitzungen, stellen Sie Fragen und bringen Sie Ihre Bedenken ein. Die Termine finden Sie auf www.or-steinbach.de .
Bürgerinitiative gründen oder unterstützen: In vielen Gemeinden gibt es bereits Initiativen gegen Windkraft (z. B. „Gegenwind Landkreis Meißen“). Schließen Sie sich zusammen – gemeinsam sind wir stärker!
Kontakt: gegenwind-landkreis-meissen@protonmail.com
3. Nutzen Sie Ihr Recht auf Mitsprache
Öffentliche Auslegung: Sobald konkrete Pläne für WEA in Steinbach vorliegen, gibt es eine einmonatige Frist für Einwendungen. Nutzen Sie diese Chance, um schriftlich Stellung zu nehmen!
Einwendungen einreichen: Formulieren Sie Ihre Bedenken (z. B. zu Landschaftsbild, Lärm, Artenschutz) und reichen Sie sie beim Planungsverband oder Landkreis ein. Vorlagen und Hilfestellungen erhalten Sie über den Ortschaftsrat.
4. Kontaktieren Sie Ihre Vertreter
Sprechen Sie mit uns: Der Ortschaftsrat und Ihr Ortsvorsteher Gerald Bibas stehen für Ihre Fragen bereit: info@or-steinbach.de .
Wenden Sie sich an Gemeinderat und Landrat: Fordern Sie klare Positionierungen gegen Windkraft in Steinbach – z. B. durch Beschlüsse wie die Ablehnung der Gemeinde Moritzburg (die der Planungsverband bisher ignoriert hat).
5. Unterzeichnen Sie die „Meißner Erklärung“
Die kritische Stellungnahme gegen den Windkraftausbau im Landkreis Meißen können Sie unterstützen:
Online oder per E-Mail: gegenwind-landkreis-meissen@protonmail.com
Als Gemeindevertreter oder Bürger: Geben Sie der Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung und Artenschutz Nachdruck!
Unser Appell: Gemeinsam für Steinbachs Zukunft!
Das Fachgutachten zeigt: Steinbach steht auf der Liste – aber der Widerstand beginnt jetzt. Wir als Ortschaftsrat werden alles tun, um unsere Heimat zu schützen. Doch wir brauchen Ihre Hilfe!
Bleiben Sie wachsam: Beobachten Sie die Entwicklungen und teilen Sie Informationen in Ihrem Umfeld.
Machen Sie Druck: Zeigen Sie durch Ihr Engagement, dass Steinbach kein Standort für Windindustrie sein darf.
Vertrauen Sie auf unsere Unterstützung: Wir stehen an Ihrer Seite – mit Argumenten, rechtlichem Beistand und gemeinsamer Stimme.
Unsere Landschaft, unsere Lebensqualität und unsere Zukunft sind es wert, dafür zu kämpfen. Lassen Sie uns gemeinsam erreichen, dass Steinbach auch morgen noch ein Ort bleibt, an dem wir gerne leben – ohne Windräder, die unsere Heimat zerstören.
Gerald Bibas
Ortsvorsteher Steinbach im Namen des Ortschaftsrates
Kontakt & weitere Infos:
Ortschaftsrat Steinbach: info@or-steinbach.de | www.or-steinbach.de
Regionale Planungsverband: www.rpv-elbtalosterz.de
Bürgerinitiative: gegenwind-landkreis-meissen@protonmail.com
Quellen: Fachgutachten „Raumempfindlichkeit in Landschaftsschutzgebieten“ (TU Dresden, 2024); Gemeindeblatt Moritzburg (Dezember 2025); Meißner Erklärung gegen Windenergie (2025).