Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet Steinbach

24. November 2025 0 Von Ortschaftsrat Steinbach

Vorwort des Ortschaftsrates Steinbach zum Fachgutachten „Raumempfindlichkeit in Landschaftsschutzgebieten“ (TU Dresden, 2024)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Pläne zum Ausbau der Windenergie in unserer Region werfen viele Fragen auf – besonders für uns in Steinbach. Das vorliegende Fachgutachten der TU Dresden (im Auftrag des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge) untersucht, welche Flächen in Landschaftsschutzgebieten (LSG) für Windenergieanlagen (WEA) geöffnet werden könnten. Auch die Steinbacher Flur ist betroffen: Das LSG „Friedewald, Moritzburger Teichlandschaft und Lößnitz“ wird in dem Gutachten als „nur mit mittlerer Raumempfindlichkeit“ eingestuft und damit prinzipiell für Windkraftanlagen vorgeschlagen.

Was bedeutet das für Steinbach?

Keine konkreten Baupläne – aber konkrete Gefahr: Aktuell gibt es noch keine öffentlich bekannten, konkreten Planungen für WEA direkt in der Steinbacher Flur. Allerdings wird im Landkreis Meißen und in der Region dringend nach Flächen für den Windkraftausbau gesucht. Steinbach liegt in einem der 35 untersuchten LSG – und damit im Fokus der Planer.

Rechtlicher Druck: Der Regionale Planungsverband muss bis 2027 1,3 % der Regionsfläche als Vorranggebiete für Windenergie ausweisen (bis 2032: 2 %). Da bereits 44 % der Region als LSG geschützt sind, werden nun auch diese Gebiete auf „Öffnungsmöglichkeiten“ geprüft – trotz ihrer besonderen Schutzwürdigkeit für Natur, Landschaftsbild und Erholung.

Steinbachs Landschaft in Gefahr: Das Gutachten schlägt vor, randliche, „gering bis mittel empfindliche“ Flächen in LSG für WEA zu öffnen – darunter auch Gebiete in unserer Gemarkung. Doch selbst „mittlere Raumempfindlichkeit“ bedeutet: Unsere Wälder, Felder und Wiesen, die das Gesicht Steinbachs prägen, könnten durch bis zu 200 Meter hohe Windräder unwiederbringlich verändert werden.

Warum wir uns wehren müssen

Die Argumente gegen Windkraftanlagen in der Steinbacher Flur sind klar:

Zerstörung des Landschaftsbildes: Steinbachs Idylle aus Wäldern, Teichen und Kulturlandschaft ist einzigartig – und kein geeigneter Standort für Industrieanlagen.

Belastung für Anwohner: Lärm, Schlagschatten und Infraschall beeinträchtigen die Lebensqualität. Studien belegen zudem Wertverluste für Immobilien in der Nähe von WEA.

Gefahr für Natur und Artenschutz: Viele Tier- und Pflanzenarten in unseren LSG sind gefährdet. Windräder können Lebensräume zerstören und kollisionsgefährdete Arten (z. B. Fledermäuse, Greifvögel) bedrohen.

Fehlende Akzeptanz: Die Meißner Erklärung gegen Windenergie (unterstützt von Bürgern, Gemeinden und Initiativen im Landkreis) zeigt: Die Bevölkerung lehnt den unkoordinierten Ausbau ab besonders in geschützten Gebieten.

Der Ortschaftsrat Steinbach und Ihr Ortsvorsteher Gerald Bibas sprechen sich klar gegen Windkraftanlagen in unserer Flur aus.

Was können SIE tun? Informieren – Engagieren – Mitgestalten!

Das Gutachten ist kein Beschluss, sondern eine Planungsgrundlage. Jetzt gilt es, unsere Stimme zu erheben! Hier sind Ihre Möglichkeiten:

1. Informieren Sie sich

Offizielle Dokumente: Alle Unterlagen zum Gutachten und zur Regionalplanung finden Sie auf der Homepage des Ortschaftsrates sowie beim Regionalen Planungsverband.

Aktuelle Planungen: Nutzen Sie die Kanäle des Landkreises Meißen (www.landkreis-meissen.de ), um über konkrete Vorhaben auf dem Laufenden zu bleiben.

2. Engagieren Sie sich vor Ort in Ortschaftsratssitzungen: Kommen Sie zu unseren öffentlichen Sitzungen, stellen Sie Fragen und bringen Sie Ihre Bedenken ein. Die Termine finden Sie auf www.or-steinbach.de .

Bürgerinitiative gründen oder unterstützen: In vielen Gemeinden gibt es bereits Initiativen gegen Windkraft (z. B. „Gegenwind Landkreis Meißen“). Schließen Sie sich zusammen – gemeinsam sind wir stärker!

Kontakt: gegenwind-landkreis-meissen@protonmail.com

3. Nutzen Sie Ihr Recht auf Mitsprache

Öffentliche Auslegung: Sobald konkrete Pläne für WEA in Steinbach vorliegen, gibt es eine einmonatige Frist für Einwendungen. Nutzen Sie diese Chance, um schriftlich Stellung zu nehmen!

Einwendungen einreichen: Formulieren Sie Ihre Bedenken (z. B. zu Landschaftsbild, Lärm, Artenschutz) und reichen Sie sie beim Planungsverband oder Landkreis ein. Vorlagen und Hilfestellungen erhalten Sie über den Ortschaftsrat.

4. Kontaktieren Sie Ihre Vertreter

Sprechen Sie mit uns: Der Ortschaftsrat und Ihr Ortsvorsteher Gerald Bibas stehen für Ihre Fragen bereit: info@or-steinbach.de .

Wenden Sie sich an Gemeinderat und Landrat: Fordern Sie klare Positionierungen gegen Windkraft in Steinbach – z. B. durch Beschlüsse wie die Ablehnung der Gemeinde Moritzburg (die der Planungsverband bisher ignoriert hat).

5. Unterzeichnen Sie die „Meißner Erklärung“

Die kritische Stellungnahme gegen den Windkraftausbau im Landkreis Meißen können Sie unterstützen:

Online oder per E-Mail: gegenwind-landkreis-meissen@protonmail.com

Als Gemeindevertreter oder Bürger: Geben Sie der Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung und Artenschutz Nachdruck!

Unser Appell: Gemeinsam für Steinbachs Zukunft!

Das Fachgutachten zeigt: Steinbach steht auf der Liste – aber der Widerstand beginnt jetzt. Wir als Ortschaftsrat werden alles tun, um unsere Heimat zu schützen. Doch wir brauchen Ihre Hilfe!

Bleiben Sie wachsam: Beobachten Sie die Entwicklungen und teilen Sie Informationen in Ihrem Umfeld.

Machen Sie Druck: Zeigen Sie durch Ihr Engagement, dass Steinbach kein Standort für Windindustrie sein darf.

Vertrauen Sie auf unsere Unterstützung: Wir stehen an Ihrer Seite – mit Argumenten, rechtlichem Beistand und gemeinsamer Stimme.

Unsere Landschaft, unsere Lebensqualität und unsere Zukunft sind es wert, dafür zu kämpfen. Lassen Sie uns gemeinsam erreichen, dass Steinbach auch morgen noch ein Ort bleibt, an dem wir gerne leben – ohne Windräder, die unsere Heimat zerstören.

Gerald Bibas

Ortsvorsteher Steinbach im Namen des Ortschaftsrates

Kontakt & weitere Infos:

Ortschaftsrat Steinbach: info@or-steinbach.de  | www.or-steinbach.de

Regionale Planungsverband: www.rpv-elbtalosterz.de

Bürgerinitiative: gegenwind-landkreis-meissen@protonmail.com

Quellen: Fachgutachten „Raumempfindlichkeit in Landschaftsschutzgebieten“ (TU Dresden, 2024); Gemeindeblatt Moritzburg (Dezember 2025); Meißner Erklärung gegen Windenergie (2025).

Am 23.03.2026 vom Regionalen Planungsverband beschlossen:

Für mehr Details, bitte hier klicken

24.03.2026 – Aktuelles vom Regionalen Planungsverband:


Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Oberes Elbtal/Osterzgebirge hat am 23.
März 2026 beschlossen, den Entwurf des Teilregionalplans Energieversorgung mit Schwerpunkt
Windenergienutzung zur öffentlichen Beteiligung freizugeben.
Ziel ist es, den durch Bundes- und
Landesgesetzgebung vorgegebenen Flächenbeitragswert von 1,3 % der Planungsregion für
Windenergie bis Ende 2027 planerisch zu sichern. Damit soll eine ungesteuerte Entwicklung im
Außenbereich vermieden und die Errichtung von Windenergieanlagen auf ausgewiesene
Vorranggebiete beschränkt werden. Die Region steht dabei aufgrund dichter Besiedlung und vieler
Schutzgebiete vor besonderen Herausforderungen.
Neben der Windenergieplanung sind die Solarenergienutzung und der Trassenausbau für Strom in die
Planung einbezogen.

Der Entwurf des Teilregionalplans, inklusive Begründung, Umweltbericht und weiteren Unterlagen,
liegt vom 7. Mai bis 6. Juli 2026 öffentlich aus.

Die Unterlagen sind dann in der
Verbandsgeschäftsstelle des RPV, bei den Mitgliedern des Verbandes sowie in der Landesdirektion
Dresden einsehbar. Zusätzlich werden sie online zum Download bereitgestellt. Die genauen Zeiten
werden im Amtlichen Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes sowie auf der Website des RPV
rechtzeitig veröffentlicht.
Interessierte können den Planentwurf einsehen und bis zum Ende der
Auslegungsfrist Stellungnahmen einreichen – online über das Beteiligungsportal des Freistaates
Sachsen, per E-Mail, Post oder persönlich in der Verbandsgeschäftsstelle bzw. an den
Auslegungsstellen.
Zur Förderung des Austauschs plant die Verbandsgeschäftsstelle sieben Informationsveranstaltungen
in Meißen, Großenhain, Riesa, Dippoldiswalde, Neustadt (Sachsen) und Dresden sowie eine online.
Dabei können Bürgerinnen und Bürger direkt mit der Verbandsgeschäftsstelle sowie der Sächsischen
Landesenergieagentur (SAENA) ins Gespräch kommen. Ziel der Veranstaltungen ist es, die Bedeutung
der Windenergieplanung für die Region zu erklären, sachliche Informationen bereitzustellen und
einen konstruktiven Dialog zu ermöglichen. Die Termine werden am 20. April 2026 auf der Website
des Verbandes veröffentlicht. Interessierte werden gebeten, sich über das dort bereitgestellte
Anmeldeformular anzumelden.


Quelle: Aktuelles – Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge

10.04.2026 / RPV- Chefplanerin über Windräder im Elbland:

zum Artikel der SZ vom 06.04.2026 bitte hier klicken

Quelle: Sächsische Zeitung – Artikel vom 06.04.2026